Beiträge

Die Beitragshöhe richtet sich nach einer Bemessungsgrundlage, die sich wie folgt zusammensetzt:

  Brutto-Jahreslohn lt. Lohnsteuerkarte(n)
  inkl. Bruttoarbeitslohn, Versorgungsbezüge, Arbeitslohn für mehrere Jahre,    Entschädigungen, Lohnersatzleistungen, steuerfreier Arbeitslohn lt. DBA u. /o. ATE)
  + jährlicher Gesamtbetrag von Lohnersatzleistungen  lt. Leistungsnachweis
  + Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  + Einnahmen aus Kapitalvermögen
  + Einnahmen aus sonstigen Einkünften, einschließlich  Renteneinnahmen           
    (Bruttorente)
_________________________________________________________________________
= Bemessungsgrundlage

Die Aufnahmegebühr beträgt 11,00 €.

Trifft die letztjährige Beitragsklasse nicht mehr zu, so ist bei Antragsabgabe eine Korrektur vorzunehmen. Im Mahnverfahren richtet sich der Anspruch auf den rückständigen Beitrag nach der zuletzt gültigen Beitragsklasse.

Es wird ab der ersten Mahnung eine Mahngebühr von je 5,00 € erhoben. Die zweite Mahnung kann über einen Rechtsanwalt erfolgen. Hierfür werden Gebühren durch den Rechtsanwalt erhoben.

Der Beitrag ist zum 31. Januar für das laufende Jahr fällig. Leistungen des Vereins können erst nach Zahlung des Beitrags in Anspruch genommen werden.
 


 

Beitragsordnung zum download

 

   Beitragsordnung 2009

 Klasse

Bemessungsgrundlage

Jahresbeitrag Netto

19 % MwSt.

Endbetrag

 10

über 60.000 Euro 158,82 € 30,18 € 189,00 €

  9

50.001 Euro - 60.000 Euro 142,02 € 26,98 € 169,00 €

  8

40.001 Euro - 50.000 Euro 133,61 € 25,39 € 159,00 €

  7

35.001 Euro - 40.000 Euro 116,81 € 22,19 € 139,00 €

  6

30.001 Euro - 35.000 Euro 108,40 € 20,60 € 129,00 €

  5

27.001 Euro - 30.000 Euro 100,00 € 19,00 € 119,00 €

  4

20.001 Euro - 27.000 Euro 91,60 € 17,40 € 109,00 €

  3

13.501 Euro - 20.000 Euro 78,99 € 15,01 € 94,00 €

  2

7.501 Euro - 13.500 Euro 62,18 € 11,82 € 74,00 €

1

0 Euro - 7.500 Euro 29,41 € 5,59 € 35,00 €
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