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"Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" sowie den
Steuerbescheid des Vorjahres.
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Bezogene Lohnersatzleistungen, z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld.
(Bringen Sie bitte die entsprechenden Bescheinigungen zur Beratung
mit.)
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Die Antragsformulare (falls das Finanzamt Ihnen diese zugeschickt
hat).
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Eine Bescheinigung Ihrer Bank über gezahlte Zinsabschlagsteuer
(sofern Sie es versäumt haben, Ihre Kapitaleinkünfte freistellen zu
lassen).
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Ihre Versicherungsunterlagen, aus denen die Höhe der gezahlten Beiträge hervorgeht.
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Eine Bescheinigung des Anlageinstituts über Ihre vermögenswirksamen
Leistungen (Anlage VL).
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Ihren Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden).
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Den Beleg Ihrer Beitragszahlung über den Beitrag zum
Lohnsteuerhilfeverein (bringen Sie hierfür bitte den Kontoauszug
oder die Barquittung mit).
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Bei Kindern über 18 Jahren: Ausbildungsnachweis und Verdienstbescheinigung.
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Die Unterlagen der "Riester-Rente".