Was ist zur Beratung mitzubringen?
 
  • "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" sowie den Steuerbescheid des Vorjahres.

  • Bezogene Lohnersatzleistungen, z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld. (Bringen Sie bitte die entsprechenden Bescheinigungen zur Beratung mit.)

  • Die Antragsformulare (falls das Finanzamt Ihnen diese zugeschickt hat).

  • Eine Bescheinigung Ihrer Bank über gezahlte Zinsabschlagsteuer (sofern Sie es versäumt haben, Ihre Kapitaleinkünfte freistellen zu lassen).

  • Ihre Versicherungsunterlagen, aus denen die Höhe der gezahlten Beiträge hervorgeht.

  • Eine Bescheinigung des Anlageinstituts über Ihre vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL).

  • Ihren Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden).

  • Den Beleg Ihrer Beitragszahlung über den Beitrag zum Lohnsteuerhilfeverein (bringen Sie hierfür bitte den Kontoauszug oder die Barquittung mit).

  • Bei Kindern über 18 Jahren: Ausbildungsnachweis und Verdienstbescheinigung.

  • Die Unterlagen der "Riester-Rente".

Alle weiteren für Sie steuerlich relevanten Dinge werden bei der Beratung erfragt.

 

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