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Wir
beraten unsere Mitglieder bei der Steuergestaltung, fertigen
die Einkommensteuererklärungen und wenn erforderlich
weitere Anträge, prüfen die Steuerbescheide der
Finanzverwaltungen, legen wenn nötig Einsprüche ein und führen
bei Bedarf auch einen Rechtsstreit vor dem Finanzgericht
durch.
Fazit:
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Wir
helfen Ihnen, ungerechtfertigte Steuerlasten zu
vermeiden und Geld zu sparen.
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Wir
sind der Anwalt des kleinen Mannes in
Steuerangelegenheiten.
Die
Beratung im Lohnsteuerhilfeverein erfolgt kostenlos, es ist
aber von dem Mitglied ein Jahresbeitrag zu zahlen, der sich
nach der sozial gestaffelten Beitragsordnung des jeweiligen
Vereins richtet.
Mit diesem Beitrag ist die Beratungsleistung abgegolten.
Weiter Kosten entstehen für das Mitglied in keinem Fall.
Auseinandersetzungen mit den Finanzämtern und
Rechtsstreitigkeiten vor den Finanzgerichten sind hierin z.
B. eingeschlossen.
Unser Verein darf ausschließlich nur für Mitglieder
steuerliche Hilfe leisten!
Die Tätigkeiten der Lohnsteuerhilfevereine regeln sich
ausschließlich nach dem Steuerberatungsgesetz.
Die Einhaltung der grundlegenden rechtlichen Vorschriften
wird durch die jeweils zuständigen Oberfinanzdirektionen
(OFD) überwacht.
Nach dem Steuerberatungsgesetz haben Lohnsteuerhilfevereine
eine beschränkt Beratungsbefugnis zur Hilfeleistung in den
Steuersachen ihrer Mitglieder die sich an den Gegebenheiten
des durchschnittlichen Arbeitnehmers orientiert.
Eine weiterführende Übersicht unserer Beratungsbefugnis
finden Sie nachfolgend aufgeführt!
Wir
beraten unsere Mitglieder
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in
Lohnsteuersachen sowie in Fragen des
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Kindergeldes und
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bei Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung -
bei Anträgen auf vermögenswirksame
Leistungen -
bei Anträgen auf Nichtveranlagung und hinsichtlich der
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Einkommensteuer
sofern nachfolgende Tatbestände vorliegen:
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Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit,
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Einkünfte
aus Renten und Unterhaltsleistungen,
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bei
Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung und
Baukindergeld,
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Beratungsbefugnis
besteht auch bei Einnahmen aus den Einkunftsarten
Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und
sonstigen Einkünften, einschließlich
Spekualationseinkünften, soweit die Einnahmen aus
diesen Einkunftsarten in der Summe bei Ledigen
9.000,00 Euro und bei Verheirateten 18.000,00 Euro nicht
übersteigen. Im Rahmen dieser Befugnis erstreckt
sich unsere Hilfeleistung auch auf Anträge bei der
Investitionszulage, in Vermietungsfällen und bei selbstgenutzten Wohneigentum.
Alle
Steuererklärungen werden PC-gestützt, mit einer
professionellen Steuersoftware erstellt.
Jedes Mitglied erhält sofort, in seiner Beratungsstelle
eine genaue Ausrechnung über sein individuelles
steuerliches Ergebnis.
Wir als Lohnsteuerhilfeverein bieten unseren Mitgliedern
eine preiswerte Möglichkeit für Ihre steuerliche Beratung.
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