Warum gibt es uns

Der Zweck eines jeden Lohnsteuerhilfevereins ist die umfangreiche und qualifizierte Beratung von Arbeitnehmern in deren Steuerangelegenheiten. Die Vereine verstehen sich mit ihren Mitgliedern als Selbsthilfeorganisationen.

Der Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer wurde am 06.09.1991 in Gladbeck gegründet und leistet mittlerweile für über 40.000 Mitglieder in 300 Beratungsstellen Hilfe in Steuersachen. Somit gehören wir zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in der Bundesrepublik Deutschland. Wir beraten unsere Mitglieder in steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzämtern.

Auf Grundlage unserer Satzung ist das höchste Organ unseres Lohnsteuerhilfevereins die Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied kann über die Geschicke des Vereins mitbestimmen. Weiterhin verfügt unsere Organisation über, durch die Mitgliederversammlung gewählte, Mitgliedervertreter sowie einen Vorstand. Zur Überwachung der Tätigkeit des Vorstandes sieht unsere Satzung einen Aufsichtsrat vor. Zusätzlich unterliegen wir der jährlichen Kontrolle durch die Oberfinanzdirektion. Der Verein macht seine Geschäftsergebnisse für alle Mitglieder transparent. Jedes Mitglied erhält jährlich eine Mitgliederinformation, in der wir die Geschäftsergebnisse offen legen.

Die zunehmende Komplexität unseres Steuerrechts machte es erforderlich die Arbeit der Lohnsteuerhilfevereine immer weiter zu verbessern und zu qualifizieren. Ein großer Teil der vorher ehrenamtlichen Beratungsstellenleiter hat aus ihrer Nebentätigkeit deshalb einen Beruf gemacht.