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Der
Zweck eines jeden Lohnsteuerhilfevereins ist die
umfangreiche und qualifizierte Beratung von Arbeitnehmern in
deren Steuerangelegenheiten.
Die Vereine verstehen sich mit ihren Mitgliedern als
Selbsthilfeorganisationen.
Die zunehmende Komplexheit unseres Steuerrechts machte es
erforderlich die Arbeit der Lohsteuerhilfevereine immer
weiter zu verbessern und zu qualifizieren.
Es entstanden Dachverbände wie z. B. der NVL (Neuer Verband
der Lohnsteuerhilfevereine). Um die steuerliche Situation
der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland zu
verbessern, engagieren wir uns im NVL. Somit nehmen wir hier
ebenfalls Einfluss auf die Steuergesetzgebung, im Interesse
unserer Arbeitnehmer.
Eine Organisation zur Qualifizierung und Prüfung von
Vereinen und Beratungsstellen mit dem Namen PVL wurde
ebenfalls gegründet.
Ein großer Teil der vorher ehrenamtlichen
Beratungsstellenleiter hat aus ihrer Nebentätigkeit einen
Beruf gemacht.
Der Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer wurde am 06.09.1991 in Gladbeck gegründet und
leistet mittlerweile für über 40.000 Mitglieder in 300
Beratungsstellen Hilfe in Steuersachen.
Somit gehören wir zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen
in der Bundesrepublik Deutschland.
Wir beraten unsere Mitglieder in steuerlichen
Angelegenheiten gegenüber den Finanzämtern.
Auf Grundlage unserer Satzung, ist das höchste Organ
unseres Lohnsteuerhilfevereins die Mitgliederversammlung.
Jedes Mitglied kann über die Geschicke des Vereins
mitbestimmen.
Weiterhin verfügt unsere Organisation über, durch die
Mitgliederversammlung gewählte, Mitgliedervertreter sowie
einen Vorstand.
Zur Überwachung der Tätigkeit des Vorstandes sieht unsere
Satzung einen Aufsichtsrat vor.
Zusätzlich unterliegen wir der jährlichen Kontrolle durch
die Oberfinanzdirektion.
Der Verein macht seine Geschäftsergebnisse für alle
Mitglieder transparent. Jedes Mitglied erhält jährlich
eine Mitgliederinformation, in der wir die Geschäftsergebnisse
offen legen.
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