Was ist zur Beratung mitzubringen?

  • "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" sowie den Steuerbescheid des Vorjahres.
  • Bezogene Lohnersatzleistungen, z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld. (Bringen Sie bitte die entsprechenden Bescheinigungen zur Beratung mit.)
  • Eine Bescheinigung Ihrer Bank über gezahlte Zinsabschlagsteuer / Kapitalertragssteuer (sofern Sie es versäumt haben, Ihre Kapitaleinkünfte freistellen zu lassen).
  • Ihre Versicherungsunterlagen, aus denen die Höhe der gezahlten Beiträge hervorgeht.
  • Eine Bescheinigung des Anlageinstituts über Ihre vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL).
  • Ihren Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden).
  • Den Beleg Ihrer Beitragszahlung über den Beitrag zum Lohnsteuerhilfeverein (bringen Sie hierfür bitte den Kontoauszug oder die Barquittung mit).
  • Bei Kindern über 18 Jahren: Ausbildungsnachweis und Verdienstbescheinigung.
  • Die Unterlagen der "Riester-Rente".

 

Alle weiteren für Sie steuerlich relevanten Dinge werden bei der Beratung erfragt.