Was ist zur Beratung mitzubringen?
- "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" sowie den Steuerbescheid des Vorjahres.
- Bezogene Lohnersatzleistungen, z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld. (Bringen Sie bitte die entsprechenden Bescheinigungen zur Beratung mit.)
- Eine Bescheinigung Ihrer Bank über gezahlte Zinsabschlagsteuer / Kapitalertragssteuer (sofern Sie es versäumt haben, Ihre Kapitaleinkünfte freistellen zu lassen).
- Ihre Versicherungsunterlagen, aus denen die Höhe der gezahlten Beiträge hervorgeht.
- Eine Bescheinigung des Anlageinstituts über Ihre vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL).
- Ihren Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden).
- Den Beleg Ihrer Beitragszahlung über den Beitrag zum Lohnsteuerhilfeverein (bringen Sie hierfür bitte den Kontoauszug oder die Barquittung mit).
- Bei Kindern über 18 Jahren: Ausbildungsnachweis und Verdienstbescheinigung.
- Die Unterlagen der "Riester-Rente".
Alle weiteren für Sie steuerlich relevanten Dinge werden bei der Beratung erfragt.