Leistungen

Wir beraten unsere Mitglieder bei der Steuergestaltung, fertigen die Einkommensteuererklärungen und wenn erforderlich weitere Anträge, prüfen die Steuerbescheide der Finanzverwaltungen, legen wenn nötig Einsprüche ein und führen bei Bedarf auch einen Rechtsstreit vor dem Finanzgericht durch.

Fazit:

  • Wir helfen Ihnen, ungerechtfertigte Steuerlasten zu vermeiden und Geld zu sparen.
  • Wir sind der Anwalt des kleinen Mannes in Steuerangelegenheiten.


Die Beratung im Lohnsteuerhilfeverein erfolgt kostenlos, es ist aber von dem Mitglied ein Jahresbeitrag zu zahlen, der sich nach der sozial gestaffelten Beitragsordnung des jeweiligen Vereins richtet.

Mit diesem Beitrag ist die Beratungsleistung abgegolten. Weiter Kosten entstehen für das Mitglied in keinem Fall. Auseinandersetzungen mit den Finanzämtern und Rechtsstreitigkeiten vor den Finanzgerichten sind hierin z. B. eingeschlossen.

Unser Verein darf ausschließlich nur für Mitglieder steuerliche Hilfe leisten!

Die Tätigkeiten der Lohnsteuerhilfevereine regeln sich ausschließlich nach dem Steuerberatungsgesetz.

Die Einhaltung der grundlegenden rechtlichen Vorschriften wird durch die jeweils zuständigen Oberfinanzdirektionen (OFD) überwacht.

Nach dem Steuerberatungsgesetz haben Lohnsteuerhilfevereine eine beschränkt Beratungsbefugnis zur Hilfeleistung in den Steuersachen ihrer Mitglieder die sich an den Gegebenheiten des durchschnittlichen Arbeitnehmers orientiert.

Eine weiterführende Übersicht unserer Beratungsbefugnis finden Sie nachfolgend aufgeführt!

 

 

Wir beraten unsere Mitglieder

  • in Lohnsteuersachen sowie in Fragen des
  • Kindergeldes und
  • bei Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung
  • bei Anträgen auf vermögenswirksame Leistungen
  • bei Anträgen auf Nichtveranlagung und hinsichtlich der
  • Einkommensteuer sofern nachfolgende Tatbestände vorliegen:
    • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
    • Einkünfte aus Renten und Unterhaltsleistungen,
    • bei Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung und Baukindergeld,
    • Beratungsbefugnis besteht auch bei Einnahmen aus den Einkunftsarten Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften, einschließlich Spekualationseinkünften, soweit die Einnahmen aus diesen Einkunftsarten in der Summe bei Ledigen 13.000,00 Euro und bei Verheirateten 26.000,00 Euro nicht übersteigen. Im Rahmen dieser Befugnis erstreckt sich unsere Hilfeleistung auch auf Anträge bei der Investitionszulage, in Vermietungsfällen und bei selbstgenutzten Wohneigentum.


Alle Steuererklärungen werden PC-gestützt, mit einer professionellen Steuersoftware erstellt.

Jedes Mitglied erhält sofort, in seiner Beratungsstelle eine genaue Ausrechnung über sein individuelles steuerliches Ergebnis.

Wir als Lohnsteuerhilfeverein bieten unseren Mitgliedern eine preiswerte Möglichkeit für Ihre steuerliche Beratung.

Werden Sie Mitglied!